FÜR IHREN ZAHNARZTBESUCH GILT:
KEINE TEST- UND QUARANTÄNEREGELUNG!


CORONAVIRUS-EINREISEVERORDUNG

Bei einer Aufenthaltsdauer unter 24 Stunden und Vorlage eines triftigen Grundes (worunter eine Zahnbehandlung fällt) entfällt die Test- und Quarantänepflicht nach §4 Absatz 1 Nr.1 vom 13.01.2021 in Verbindung mit §2 Absatz 1 Nr.3 der Verordnung (Corona Einreise Verordnung).

Diese 24 Stunden Sonderregelung gilt für Patienten mit Wohnsitz in Kantonen, die an Deutschland angrenzen, sofern eine Einreise nicht zu Zwecken des Einkaufs oder überwiegend aus touristischen Gründen geschieht.

Gültig für die Kantone

Appenzell (Inner- und Ausserrhoden), Aargau, Basel, Basel-Land, Jura, Schaffhausen, Solothurn, St. Gallen, Thurgau und Zürich.

Einreise

Die Einreise mit dem Auto oder dem Zug nach Deutschland ist derzeit ohne schriftliche Bestätigung Ihres Arztes möglich.

Keine Quarantäne

Unsere Praxis liegt nicht in einem Risikogebiet. Daher können Sie ohne Quarantäne in die Schweiz zurückkehren.


GANZ BESONDERS AUCH IN CORONA-ZEITEN –
DER REGELMÄSSIGE ZAHNARZTBESUCH IST WICHTIG FÜR IHRE ALLGEMEINE GESUNDHEIT, NICHT NUR FÜR DIE IHRER ZÄHNE

Zahnprobleme erhöhen nicht nur das Infektionsrisiko, sondern können den Krankheitsverlauf bei einer Corona Erkrankung drastisch verschlechtern! Sie können völlig beruhigt zu uns kommen: In ganz Baden-Württemberg ist kein einziger Fall einer Corona-Infektion in Zusammenhang mit einem Zahnarztbesuch bekannt. In Sachen Hygiene sind wir seit Jahrzehnten absolute Profis!

Für weiterführende Informationen klicken Sie bitte hier:

Zahnprobleme können Risiko für schweren Covid-19-Verlauf erhöhen (T-Online)

Viele meiden aus Angst vor Corona Gang zum Zahnarzt (Schwarzwälder Bote)

Covid-Teststelle Jestetten

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